Verpackungen & das neue Verpackungsgesetz

Getragen vom Umweltschutzgedanken löst das neue Verpackungsgesetz vom 1. Januar 2019 die „alte“ Verpackungsverordnung ab. Die Maßnahme mit Hauptaugenmerk auf die lückenlose Durchsetzung des dualen Systems und des damit verbundenen Recyclings gilt umfassend. Sie betrifft jeden Gewerbetreibenden, der Waren verpackt und/oder verschickt.

Vom Ein-Mann-Betrieb als Online-Händler bis zum Großunternehmen. Wer nicht mitspielt, dem drohen Sanktionen. Die Bußgelder sind empfindlich. Das ist aber kein Grund, als Hersteller die Nerven zu verlieren. Schon im Moment, in dem Sie Verpackungen bestellen oder Verpackungen kaufen, können Sie die Weichen stellen. Um die gesetzlichen Vorgaben smart, ohne großen Aufwand und -vor allem- rechtssicher umzusetzen.

Dabei sein ist Alles – Systembeteiligungspflicht und Transparenz

Um es zu verstehen, ein kleiner Blick darauf, um was es dem Gesetzgeber ging:

  • lückenlose Kontrolle durch die ZSVR (Zentrale Stelle Verpackungsregister)
  • Recycling in den privaten Haushalten optimieren
  • ökologisch bedenkliche und nicht recyclingfähige Verpackungen zu ächten
  • „schwarze Schafe“ aufzuspüren und zu sanktionieren

Die Normen sind engmaschig. Jeder, der gewerblich Waren oder Produkte verpackt, ist betroffen. Unabhängig davon, ob von der Verkaufsverpackung, der Umverpackung oder der der Transportverpackung die Rede ist. Die Anzahl der Produkte, Umsatz- oder Unternehmensgrößen spielen dabei keine Rolle. Schon vom ersten Stück Ware an ist die Verpackung, die beim Endverbraucher als Müll anfallen wird, registrierungs- und lizenzierungspflichtig.

Nur wer sich ordnungsgemäß bei ZSVR angemeldet hat und Auskunft über Art und Menge seines Verpackungsmaterials meldet, ist auf der sicheren Seite. Ausnahmen sind Branchenlösungen, bei denen der Unternehmer den Verpackungsmüll zurücknimmt. Wobei auch hier eine entsprechende Befreiung erst einmal – versehen mit einem Sachverständigengutachten – beantragt werden muss. Importierte Ware, selbst wenn sie schon versand- oder verkaufsfähig verpackt ist, fällt ebenfalls unter die Registrierungspflicht.

Einzig wirkliche Ausnahmen sind Verpackungen, die Sie kaufen. Beispielsweise Fleischereipapier, Obsttüten oder Kaffee-to-Go-Becher, wenn diese bereits vorlizenziert sind. Die Beweislast, ob dem tatsächlich so ist, liegt aber auch hier bei Ihnen selbst.
Als positiv ist in diesem Zusammenhang die Tatsache zu werten, dass Verpackungshersteller und Lohnverpacker schnell reagiert haben: Alle renommierten und seriösen Unternehmen der Branche sind entsprechend zertifiziert und setzen die Vorgaben des Gesetzgebers um.

Tipp: Gehen Sie schon dann, wenn Sie Verpackungen bestellen oder Verpackungen kaufen auf Nummer sicher. Lassen Sie sich auf dem Angebot oder der Rechnung Ihres Zulieferers die Konformität mit dem neuen Verpackungsgesetz rechtsverbindlich dokumentieren.

Entspannt auf Kurs bleiben – Kreativ verpacken ohne Reue

Wenig Sinn, ein weiterer Schritt zum „gläsernen Unternehmer“, Überwachung durch den Staat. Es gibt viele kritische Stimmen zum neuen Gesetzeskompendium. Lässt man diese einmal außen vor und konzentriert sich auf eine möglichst rechtssichere und clevere Umsetzung der Vorgaben, wird eines schnell klar. Sie werden auch zukünftig als Hersteller oder Gewerbetreibender nicht in der kreativen Gestaltung Ihrer Verpackungen eingeschränkt sein.

Geschicktes Outsourcing und Zusammenarbeit mit starken Partnern der Verpackungsbranche sind schon die halbe Miete. Die Systembeteiligungspflicht ist easy zu handhaben. Nicht zuletzt: Sie sparen bares Geld und riskieren keine Strafmaßnahmen.

Kontakt zu uns

Haben wir Ihr Interesse an hochwertigen Verpackungen geweckt? Dann freuen wir uns, für Sie tätig werden zu dürfen. Wir sind eine Druckerei in Düsseldorf mit über 40 Jahren praktischer Erfahrung im Verpackungsdruck. Bitte nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf unter 0211 – 54 22 100. Auf unserer Unterseite „Kontakt“ finden Sie weitere Möglichkeiten, mit uns ins Gespräch zu kommen. Wir freuen uns auf Sie!